Ahaus/Borken. Nach dem Zusammenstoß eines Krankentransportwagens mit einem Zug in Ahaus hat das Gericht in Borken die damals 18-jährige Fahrerin verurteilt. Bei dem Unfall am 30. September 2025 kam eine 88-jährige Patientin ums Leben.
Wegen fahrlässiger Tötung und gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr muss die junge Rettungshelferin 100 Arbeitsstunden leisten und an einem Verkehrserziehungskurs teilnehmen. Das Gericht wandte Jugendstrafrecht an. Der Sachschaden betrug rund 210.000 Euro.
Auslöser des Geschehens war ein medizinischer Notfall im hinteren Bereich des Krankentransportwagens. Auf Aufforderung ihres Kollegen hielt die Fahrerin an und stieg aus, um zu helfen. Dabei bemerkte sie nicht, dass das Fahrzeug auf einem Bahnübergang stand.
Als sich ein Zug mit Warnsignalen näherte, versuchte die junge Frau noch, den Wagen von den Gleisen zu bewegen. Das gelang jedoch nicht: Das Automatikgetriebe befand sich inzwischen in Parkstellung. Nach den geschilderten Umständen hatte die Fahrerin keine Einweisung erhalten und keine Erfahrung mit Automatikfahrzeugen.
Bei der Entscheidung berücksichtigte das Gericht ihre geringe Ausbildungserfahrung, ihr umfassendes Geständnis und die erhebliche psychische Belastung durch den Unfall. Zudem würdigte der Richter, dass sie bei dem Versuch, das Fahrzeug von den Gleisen zu bringen, ihr eigenes Leben riskiert hatte.
Ein Fahrverbot wurde nicht verhängt. Die Angeklagte nahm das Urteil an.


