Düsseldorf. (LW) - Am dritten Verhandlungstag im Verfahren gegen Alexander K. standen vor dem Land- und Amtsgericht Düsseldorf vor allem die Aussagen mehrerer Polizeibeamter im Mittelpunkt. Drei Beamte der Bundespolizeiinspektion Düsseldorf sowie eine Gruppenführerin der Landespolizei wurden als Zeugen vernommen. Dabei ging es ausführlich um die Fahndung nach Alexander K. am 11. Januar 2026, seine Festnahme in einer S-Bahn am Düsseldorfer Hauptbahnhof, die bei ihm sichergestellten Waffen und waffenähnlichen Gegenstände sowie um einen vorherigen Polizeieinsatz an der Wohnung der Geschädigten. Die Sitzung dauerte am Mittwoch, 7. Oktober 2026, von etwa 9.40 bis 11.45 Uhr.

Bundespolizei suchte Alexander K. in S6

Gegen 9.45 Uhr wurde zunächst der 37-jährige Bundespolizist Robin W. als Zeuge vernommen. Nach seinen Angaben waren die im Dienst befindlichen Beamten am 11. Januar 2026 gegen 10.23 Uhr von der Leitstelle alarmiert worden. Gesucht worden sei eine zur Fahndung ausgeschriebene, vorbestrafte und möglicherweise bewaffnete männliche Person, die sich in einer S6 auf dem Weg zum Düsseldorfer Hauptbahnhof befinden sollte. Hintergrund der Fahndung war nach der Aussage unter anderem eine mögliche gefährliche Körperverletzung.

Nach Darstellung des Zeugen begaben sich zwei Streifen mit jeweils drei Beamten zu dem Gleis, an dem die S6 einfahren sollte. Nach der Einfahrt sei der Triebfahrzeugführer darüber informiert worden, dass der Zug zunächst nicht weiterfahren solle, bis die gesuchte Person identifiziert sei. Die sechs Beamten hätten sich anschließend aufgeteilt: Drei seien von hinten durch den Zug gegangen, drei weitere von vorne eingestiegen.

Die Einsatzkräfte verfügten nach Aussage des Zeugen über ein bereits aktenkundiges Foto des möglichen Täters. Nach kurzer Suche sei eine männliche Person aufgefallen, auf die das Bild passen könnte. Alexander K., der einen Koffer und zwei Taschen bei sich hatte, sei aufgefordert worden, den Zug zu verlassen und mit zur Wache zu kommen.

Auf dem Bahnsteig seien seine Personalien überprüft worden. Alexander K. habe seinen Namen genannt und seinen Ausweis übergeben. Nachdem seine Identität zweifelsfrei festgestellt worden sei, nahm ihn die Bundespolizei vorläufig fest. Ihm sei zunächst knapp erläutert worden, weshalb er zur Wache mitkommen müsse; weitere Informationen sollte er dort erhalten.

Zeuge nahm verschwommene Sprache wahr

Robin W. berichtete weiter, Alexander K. habe auf dem Weg zur Wache eine verschwommene Sprache gehabt und viel gesprochen. Der Beamte vermutete deshalb, dass Alkohol im Spiel gewesen sein könnte. Widerstand gegen die polizeilichen Maßnahmen habe Alexander K. nach Aussage des Zeugen nicht geleistet.

Vielmehr soll der Angeklagte gegenüber den Beamten selbst darauf hingewiesen haben, dass er verschiedene Waffen in seinem Gepäck habe. Bei der anschließenden Durchsuchung des Gepäcks in der Zelle wurden nach Angaben des Zeugen diverse Waffen und waffenähnliche Gegenstände sichergestellt. Genannt wurden zwei Metallspieße, Klingen, mehrere Messer, eine größere Pfefferspraydose, zwei Krallen sowie Cuttermesser. Dem Zeugen wurden während der Verhandlung Bilder dieser Gegenstände vorgelegt.

Robin W. selbst hatte Alexander K. nach eigener Aussage nicht durchsucht. Er konnte auch nicht sagen, welcher seiner Kollegen den Angeklagten belehrt hatte und wann dies geschehen war. Er erklärte lediglich, dass dies üblicherweise ein Mitglied des Teams übernehme und er selbst es nicht gewesen sei.

Auf der Bundespolizeiwache sei nach Angaben des Zeugen weder ein Alkohol- noch ein Drogentest durchgeführt und auch kein Arzt hinzugezogen worden. Alexander K. habe auf ihn insgesamt einen ruhigen und entspannten Eindruck gemacht.

Verteidigung fragt nach möglichem Alkohol- oder Drogeneinfluss

Gegen 10.20 Uhr befragte die Verteidigung Robin W. ausführlicher zu möglichen Anzeichen für Drogenkonsum. Dabei wurde thematisiert, dass Polizeibeamte im Laufe ihrer Dienstjahre für entsprechende Auffälligkeiten sensibilisiert würden.

Der Zeuge verneinte, den Eindruck gehabt zu haben, Alexander K. habe unter Drogeneinfluss gestanden. Wegen dessen verschwommener Sprache habe er allerdings einen möglichen Alkoholkonsum vermutet. Ob der Angeklagte müde gewirkt habe, konnte der Beamte nicht bestätigen.

Auch auf erneute Nachfrage konnte Robin W. nicht sagen, wer Alexander K. belehrt hatte. Der Zeuge erklärte außerdem, Alexander K. sei später von der Landespolizei auf der Bundespolizeiwache abgeholt worden. Ob dort eine weitere Belehrung erfolgte, wusste er nicht.

Gegen 10.35 Uhr stellte Alexander K. selbst eine Frage. Er wollte wissen, ob sich der Beamte daran erinnern könne, dass er in der Bahn geschlafen und nach dem Eintreffen der Polizei gefragt habe, wo er sei. Der Zeuge konnte dies nicht bestätigen.

Zweiter Beamter berichtet von angeblichem „Swatting“

Um 10.40 Uhr wurde der 38-jährige Bundespolizist Markus W. als zweiter Zeuge vernommen. Seine Erinnerung an die Zahl der eingesetzten Kräfte wich in einem Punkt von der ersten Aussage ab: Er sprach davon, dass drei Streifen mit jeweils drei Beamten auf dem Weg zum Gleis gewesen seien.

Markus W. berichtete außerdem, Alexander K. habe sich darüber aufgeregt, erneut „geswattet“ worden zu sein. Nach Darstellung des Zeugen habe der Angeklagte erklärt, so etwas sei ihm in der Vergangenheit bereits häufiger passiert, da er schließlich eine bekannte Person auf TikTok sei.

Auf der Wache sei Alexander K. durchsucht worden. In seiner Jacke seien zwei Spieße und ein Schlüssel gefunden worden. Bei der Durchsuchung des Gepäcks seien zudem verschiedene Messer und weitere waffenähnliche Gegenstände entdeckt worden. Anschließend sei die Kriminalpolizei informiert worden. Die Landespolizei habe Alexander K. schließlich von der Bundespolizeiwache abgeholt.

Markus W. konnte ebenfalls nicht bestätigen, dass auf der Bundespolizeiwache ein Alkohol- oder Drogentest durchgeführt wurde. Er vermutete, dass ein solcher Test möglicherweise später durch die Landespolizei erfolgt sein könnte. Auch dieser Zeuge erinnerte sich an eine verschwommene beziehungsweise lallende Sprache des Angeklagten, beschrieb diese allerdings als nicht besonders stark ausgeprägt.

Angeklagter konnte sich selbstständig entkleiden

Gegen 11 Uhr wurde Markus W. vom Gutachter des Angeklagten gefragt, ob Alexander K. sich selbstständig entkleiden konnte und ob er dabei geschwankt habe.

Der Bundespolizist erklärte, Alexander K. habe sich ohne Hilfestellung selbstständig entkleidet. Ein Schwanken habe er dabei nicht beobachtet.

Dritter Bundespolizist spricht von fünf Beamten

Um 11.05 Uhr wurde der 30-jährige Marvin K. als dritter Zeuge von der Richterin belehrt und anschließend vernommen. Seine Angaben zur Zahl der Einsatzkräfte unterschieden sich wiederum von denen der beiden zuvor gehörten Beamten. Nach seiner Erinnerung hätten sich fünf Beamte auf den Weg zum Gleis gemacht.

Er schilderte zudem, Alexander K. sei nach der Einfahrt der S-Bahn aus dem Zug ausgestiegen. Anschließend seien dessen Personalien abgeglichen worden. Während seiner Aussage fragte die Richterin mehrfach nach; nach dem vorliegenden Prozessbericht antwortete der Zeuge dabei nicht immer unmittelbar auf die gestellte Frage.

Marvin K. erklärte, dass er Alexander K. auf der Wache persönlich durchsucht habe. Auch dessen großen Koffer und die beiden Reisetaschen habe er kontrolliert. Dabei seien wiederum mehrere Messer und waffenähnliche Gegenstände gefunden worden.

Alexander K. habe sich allein entkleiden können. Am Körper des Angeklagten seien laut dem Zeugen keine Gegenstände gefunden worden. Auch Marvin K. konnte sich nicht daran erinnern, wer Alexander K. belehrt hatte. Er selbst sei es jedenfalls nicht gewesen.

Alexander K. soll Methadonprogramm erwähnt haben

Gegen 11.15 Uhr fragte die Verteidigung auch den dritten Beamten, ob er den Eindruck gehabt habe, Alexander K. könnte unter Drogeneinfluss gestanden haben.

Marvin K. berichtete daraufhin, Alexander K. habe auf dem Weg zur Wache erzählt, dass er sich in einem Methadonprogramm befinde. Der Beamte beschrieb den Angeklagten als ruhig, bemerkte nach eigener Aussage allerdings, dass dieser stark geschwitzt habe.

Angehöriger eines früheren Opfers äußert Kritik

Während einer anschließenden rund zehnminütigen Pause kam es beim Verlassen des Gerichtssaals zu einem kurzen Gespräch mit dem Angehörigen eines früheren Opfers. Dieser äußerte seine persönliche Einschätzung, dass die Polizei an dem betreffenden Tag einen Auftrag gehabt habe, den sie aus seiner Sicht nicht richtig ausgeführt habe. Dabei handelt es sich ausdrücklich um die persönliche Bewertung des Angehörigen.

Landespolizistin schildert ersten Kontakt mit der Geschädigten

Gegen 11.20 Uhr wurde die Verhandlung fortgesetzt. Als vierte Zeugin trat Isabel L. auf. Sie ist Gruppenführerin bei der Landespolizei in Düsseldorf.

Nach ihrer Aussage hatte die Leitstelle einen Notruf erhalten, aus dem hervorgegangen sei, dass es sich um eine ernste Situation handeln könnte. Der Anruf sei an sie weitergeleitet worden, damit der genaue Sachverhalt erfragt werden konnte. Wer den ursprünglichen Notruf abgesetzt hatte, konnte Isabel L. nicht sagen.

Kurz darauf habe ihr die Leitstelle einen Einsatz zugewiesen. Zwei Funkwagen seien zu einem Parkplatz in der Nähe der Wohnung der Geschädigten geschickt worden.

Dort sei die Geschädigte gemeinsam mit einem Bekannten eingetroffen. Später habe sich herausgestellt, dass es sich bei diesem Mann um einen früheren Ex-Freund gehandelt habe, dem sie sich anvertraut hatte.

Auf dem Parkplatz habe die Geschädigte den Beamten die Vorgänge rund um die im Verfahren thematisierten Straftaten geschildert. Dabei habe sie auch berichtet, dass Alexander K. sie mit einer Säge an der Hand verletzt habe. Diese Verletzung habe allerdings bereits einige Zeit zurückgelegen.

Die Lichtverhältnisse auf dem Parkplatz seien schlecht gewesen, weshalb die Beamten die Wunde dort nicht genauer untersuchen konnten.

Hundestaffel angefordert und Wohnung durchsucht

Die Gruppenführerin und die übrigen Einsatzkräfte berieten anschließend über das weitere Vorgehen und entschieden sich dazu, die Wohnung zu durchsuchen. Auf dem Weg zur Wohnanschrift wurde zusätzlich eine Hundestaffel angefordert.

Die Funkwagenbesatzung durchsuchte zunächst Keller und Dachboden nach Alexander K. – ohne Erfolg. Der Angeklagte wurde dort nicht angetroffen.

Nach Aussage der Zeugin hatte die Geschädigte gegenüber den Einsatzkräften den Ernst der Situation deutlich gemacht und darauf hingewiesen, dass sich verschiedene Waffen in der Wohnung befänden.

Die Geschädigte selbst hatte ein Messer in ihrer Handtasche, das sie nach eigenen Angaben zuvor in ihrer Wohnung gefunden hatte. Gegenüber den Beamten äußerte sie die Vermutung, Alexander K. könnte dieses Messer möglicherweise absichtlich vor ihr versteckt haben.

Mit dem Wohnungsschlüssel der Geschädigten öffneten Hundeführer und Polizeibeamte schließlich die Wohnung. Dort suchten sie sowohl nach Alexander K. als auch nach Waffen. Der Angeklagte wurde auch dort nicht gefunden, nach Angaben der Zeugin allerdings einige Waffen.

Verletzung an der Hand fotografiert

In der Wohnung wurde außerdem die Verletzung der Geschädigten fotografiert. Wer genau das Foto aufgenommen hatte, konnte Isabel L. während ihrer Aussage nicht sagen.

Das im Gericht gezeigte Foto konnte sie jedoch eindeutig der Geschädigten zuordnen. Ausschlaggebend sei ein Tattoo gewesen, das sie wiedererkannt habe.

Polizistin nahm Geschädigte als ängstlich wahr

Gegen 11.35 Uhr wurde die Befragung fortgesetzt. Im Prozessbericht wird beschrieben, dass Isabel L. während ihrer Aussage sichtbar nervös und unruhig wirkte und sich häufig auf ihrem Stuhl bewegte.

Die Gruppenführerin berichtete, sie habe die Geschädigte damals als ängstlich wahrgenommen und sie deshalb umarmt.

Die Richterin wollte wissen, ob die Beamtin den gesamten Körper der Geschädigten gesehen und möglicherweise weitere Verletzungen oder Hämatome festgestellt habe. Isabel L. verneinte dies. Sie habe die Geschädigte nicht vollständig unbekleidet gesehen.

Nach ihrer Aussage seien Polizeibeamte grundsätzlich angehalten, Verletzungen genau zu dokumentieren. Ob weitere Fotos der Geschädigten aufgenommen wurden und wer diese gegebenenfalls angefertigt hatte, konnte die Gruppenführerin jedoch nicht beantworten. Sie sei nach der Durchsuchung der Wohnräume wieder zur Wache gefahren.

Im Anschluss stellte Alexander K. selbst noch Fragen an die Zeugin.

Zwei Polizeibeamte erscheinen nicht vor Gericht

Gegen 11.45 Uhr beendete die Richterin den dritten Verhandlungstag.

Zum Abschluss wurde noch zu Protokoll gegeben, dass zwei weitere Polizeibeamte nicht zur Verhandlung erschienen waren. Beide sollen zur nächsten Sitzung erneut geladen werden.

Nach Ende der Verhandlung kam es zudem zu einer weiteren Situation außerhalb des Gerichtssaals: Ein Prozessbeteiligter erklärte, Alexander K. habe ihm zugezwinkert. Dies sei von ihm als Provokation empfunden worden.